Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Black Panther Production
(Stand Dezember 2022)
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Black Panther Production, nachfolgend in Kurzform „Black Panther“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Black Panther nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Black Panther und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dürfen in ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese ABG in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
1.4. Black Panther erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Filmproduktion. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibung von Black Panther.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleiend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen oder sonstiges Bild und Videomaterial oder Unterlagen – auch in elektrischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Sie stellen – auch wenn sie als ,,Angebot“ bezeichnet sind – lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, der Black Panther ein dem Kostenvoranschlag entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Ein solches Angebot ist bindend und kann von Black Panther innerhalb von vier Wochen nach Zugang durch schriftliche Bestätigung bzw. tatsächliche Erbringung der Leistungen angenommen werden.
3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
3.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
3.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Black Panther, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen Black Panther resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
4.2 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstanden Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbücher/Pläne/etc. verbleibt bei Black Panther.
4.3 Black Panther ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.
4.4 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (YouTube, Webseite, Social Media) zu nutzen sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden.
4.5 Erst bei vollständiger Bezahlung ist es dem Auftraggeber gestattet, den Film zu veröffentlichen.
5. Vergütung
5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Black Panther ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Black Panther dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Black Panther verfügbar sein.
5.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird der Kunde Black Panther alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Black Panther von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5.4 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes berechnet Black Panther dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100 %.
5.5 Im Preis sind zwei Korrekturdurchläufe inklusive. Für jede weitere Korrektur wird der Videoschnittstundensatz von 65 EUR/h netto innerhalb der Geschäftszeiten berechnet. Es gelten folgende Geschäftszeiten: werktags Montag-Freitag 08:00 Uhr-16:00 Uhr. Für Express- bzw. Terminarbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Wochenenden werden auf den jeweiligen Preis Zuschläge in Höhe von 25 % erhoben. Bei Stundenvergütung erhöht sich der Videoschnittstundensatz auf 80 EUR/h netto. Als Express- bzw. Terminarbeit gelten insbesondere auch Aufträge, die während der regulären Geschäftszeiten erteilt und in der Terminausführung bzw. Abgabe ebenfalls in den Geschäftszeiten am folgenden Werktag enden und nicht während der regulären Geschäftszeit zu realisieren sind.
5.6 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.7 Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstige Mitwirkende, muss er dafür alle Kosten tragen.
5.8 Vereinbarte Rabatte zwischen der Black Panther und dem Auftraggeber sind nicht mit anderen Rabatten oder Preisnachlässen kombinierbar.
5.9 Für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug werden Kosten i.H.v. 0,50 Euro pro Kilometer berechnet.
5.10 Für Fahrten mit dem Nahverkehrsmittel und Taxi werden die Kosten aus Basis der Einzelbelege an den Auftragnehmer weiterberechnet.
5.11 Für Bahnreisen und Flugreisen werden die Kosten anhand der Einzelbelege an den Auftragnehmer weiterberechnet.
5.12 Bei Drehorten mit einer Entfernung von über 200 Kilometern werden Reisezeit als Arbeitszeit berechnet.
5.13 Bei Drehorten mit einer Entfernung von über 200 Kilometern fallen ggf. Übernachtungskosten an. Es werden für jede nachgewiesene Übernachtung die Kosten auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet. Wenn nicht vorhanden, gelten die gesetzlichen Pauschalbeträge.
6. Zusatzleistungen
6.1 Black Panther ist berechtigt, zur Ausführung von Kundenaufträgen Subunternehmer zu beauftragen.
6.2 Eine Verpflichtung der Black Panther zur Aufbewahrung der zur Leistungserfüllung hergestellten Dateien und Datenträgern sowie sonstiger Unterlagen über die vertragliche vereinbarte Bearbeitungszeit hinaus besteht nicht. Auf schriftlicher Aufforderung und auf seine Kosten erhöht der Kunde Sicherungskopien zur eigenen Aufbewahrung.
6.3 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegeben falls der Nachhonorierung.
7. Verschwiegenheit
7.1 Black Panther und der Auftraggeber sind wechselseitig verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahme sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Black Panther sämtliche für die Leistungserfüllung erforderlichen Ausgangsmaterialien, Unterlagen und gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig und vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
8.2 Durch die Auftragserteilung versichert der Kunde, dass er zur Erteilung des Auftrages sowie zur Vornahme aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Verfügungen befugt ist, insbesondere, dass durch die Ausführung des Auftrages durch die Black Panther Rechte Dritter nicht verletzt werden, dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen und dass von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, etc.) wahrgenommene Rechte gewahrt sind.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlung der Herstellungskosten erfolgt rein netto. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsregelung: Vorkasse ohne Abzug bei Bestellung des Films. Erst bei vollständiger Bezahlung ist es dem Auftraggeber gestattet, den Film zu veröffentlichen. Black Panther behält sich das Recht vor, bei einer Veröffentlichung des Films vor der vollständigen Bezahlung, die Ausstrahlung zu verbieten.
9.2 Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten, Reisekosten, Castingkosten und Motivsuchkosten aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.
9.3 Storniert der Auftraggeber den bereits bestätigten Auftrag aufgrund von Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes oder höherer Gewalt, so ist er zu Zahlung, der im Angebot genannten Summe, vollständig verpflichtet. Der Auftragnehmer wird die Zahlung des Auftraggebers auf ein Gutschriftkonto verbuchen. Der Auftraggeber hat 365 Tage nach Absage des originalen Angebotes die Möglichkeit, nach beidseitiger Terminabsprache, die Gutschrift für einen neuen Auftrag zu verwenden. Danach verfällt die Gutschrift und kann nicht mehr vom Kunden verrechnet werden.
9.4 Unter Voraussetzung einer positiven Bonitätsprüfung (durchgeführt durch die Black Panther Production) darf der Auftragnehmer zwischen folgenden Zahlungsbedingungen wählen:
a) 3% Skonto bei Vorkasse nach Bestellung (Zahlung bei Bestellung sofort fällig)
b) Maximal 50% der Gesamtsumme als Anzahlung vor Produktionsbeginn (Dies dient der verbindlichen Buchung des Drehtermins). Restzahlung innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe des fertigen Films an den Kunden.
10. Referenznennung
10.1 Die Black Panther ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Firma und dessen Logo sowie die für den jeweiligen Kunden bearbeiteten Projekte auf ihrer Internetseite und in sonstigen Werbungen als Referenz aufzuführen.
11. Haftung und Haftungsbeschränkungen
11.1 Black Panther haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Black Panther – außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“) verletzt werden, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden.
11.3 Ist das der Black Panther zur Bearbeitung übergebene Material aufgrund Verschuldens auf Seiten der Black Panther fehlerhaft, bzw. untergegangen und eine Wiederherstellung nicht unter Verwendung von Negativen, Kopien oder sonstigem Ausgangsmaterial des Kunden möglich, ist unter dem vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden der Ersatz der Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge zu verstehen.
11.4 Soweit die Haftung der Black Panther ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Black Panther.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Hauptsitz der Black Panther Production (Liebenwalde).
Liebenwalde, 23.11.2022